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...sind außerhalb unserer Geschäftszeiten auftretenden Schäden an den - technischen Anlagen (Wasser-, Abwasser-, Elektroleitung) sowie - baulichen Anlagen (Dach, Fassade) die eine unmittelbare Gefährdung der Mieter oder der Gebäudesubstanz darstellen und deren Beseitigung oder provisorischen Sicherung umgehend erforderlich ist. Als Beispiele möchten wir Ihnen dazu folgende Möglichkeiten benennen: Gasgeruch, Feuer, Rohrbruch, Totalausfall der Heizungsanlage oder Stromausfall im gesamten Haus. Andere Schäden sind Reparaturen ,die zu den normalen Geschäftszeiten gemeldet und erledigt werden können. Bitte denken Sie daran, dass die Kosten für ungerechtfertigte Einsätze derjenigen zu tragen hat, der die Not- oder Havariedienste benachrichtigt hat! |
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