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...sind Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden an den technischen und baulichen Anlagen eines Hauses, einer Wohnung oder einer Gewerbeeinheit, die zu den normalen Geschäftszeiten erledigt werden können und nicht den Havarien zuzuordnen sind. Bitte denken Sie daran, dass bei unseren bestehenden Nutzungsverhältnissen (entspricht der geltenden Satzung / Kleinreparaturklausel) zur Beseitigung sogenannter Bagatellschäden (bis 55 Euro im Einzelfall) in der Regel vereinbart sind, die den Nutzer zur Zahlung der Reparatur kleinerer Mängel verpflichten. |
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